Häu­fige Fra­gen zur Trauung

Wie ist das mit der ökumenischen Trauung?

Wenn der eine Partner reformiert, der andere katholisch ist, kann eine ökumenische Trauung durchgeführt werden. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

  • geleitet vom katholischen Pfarrer wird sie reformiert anerkannt (keine Formalitäten)
  • geleitet von einer reformierten Pfarrperson braucht der katholische Teil für eine katholische Anerkennung der Trauung eine sog. „Dispens von der Formpflicht“, die vom kath. Pfarramt nach einem Gespräch eingeholt wird.
    Informieren Sie sich über die Einzelheiten bei Ihrer katholischen Pfarrei.
  • Mit Pfarrerin/Pfarrer beider Konfessionen. Dies wird in der Regel dann gemacht, wenn beide Partner in ihrer Kirche aktiv sind.

Welche Kosten entstehen?

Die kirchliche Trauung ist unentgeltlich, wenn einer der beiden Ehepartner Mitglied der reformierten Landeskirche und im Kanton Zürich wohnhaft ist. Über die in allen anderen Fällen entstehenden Kosten informiert die Trauordnung.

Besteht die Möglichkeit, nach dem Traugottesdienst bei der Kirche einen Apéro durchzuführen?

Ja, über die Details informiert die Trauordnung. Es können auch Räumlichkeiten im Schlössli Weiningen, vis-à-vis der Kirche gemietet werden. Nähere Auskünfte und Reservationen über die Verwaltung der politischen Gemeinde Weiningen.