Kirchenpflege
Interessensbindung Behörde Legislatur 2022 bis 2026
Das Gemeindegesetz des Kantons Zürich vom 20. April 2015 schreibt vor, dass die Mitglieder der Behörden ihre Interessensbindungen offenlegen. Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018.
Interessensbindung
Bezirkskirchenpflege: Ansprechperson für die Kirchgemeinde Weiningen
Britta Schneider
britta.schneider@zhref.ch
MITGLIEDER DER RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION
- Kind Manfred (Präsident)
- Bühler Erwin
- Hollenweger Daniel
- Lehmann Peter
- Riedle Beat