|
|
 |
 |
 |
| Wegleitung für Hinterbliebene |
In unserer Kirchgemeinde haben wir das Amtswochensystem, d.h. für jede Woche ist einer der drei Pfarrer für Beerdigungen zuständig. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf dem Zivilstandsamt Weiningen.
Informieren Sie als erstes bitte das Zivilstandsamt Weiningen. Die folgenden Informationen wurden uns von dort zur Verfügung gestellt.
|
|
|
|
| Bestattungsamt Weiningen |
Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen
Tel. 044 752 25 52
Wir helfen Ihnen, die notwendigen Schritte einzuleiten. In einem persönlichen Gespräch organisieren wir für Sie die Beisetzung auf dem Friedhof Weinin-gen und arrangieren die Abdankung.
Im Weiteren orientieren wir das zuständige Zivilstandsamt und die Wohnsitzgemeinde der/des Verstorbenen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Gespräch mit:
- ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein
- Schriftenempfangsschein
Allgemeines / Verfahrensablauf
Im Gespräch wird das Datum für die Beisetzung festgesetzt. Auf dem Friedhof Weiningen finden die Beisetzungen in der Regel um 11.00 Uhr oder um 14.00 Uhr statt. Anschliessend erfolgt die kirchliche Abdankung.
Während des Gesprächs erfahren Sie auch, welcher Pfarrer für die Abdankung zuständig ist.
Folgende grundsätzlichen Punkte werden vereinbart:
- Erdbestattung oder Urnenbeisetzung
- Überführungszeitpunkt
- Ort der Beisetzung und Abdankung
- gewünschte Grabart (Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Urnennische)
Überführung
An Wochenenden kann die Firma Hans Gerber AG,
Bestattungsdienste, 8315 Lindau: Tel. 052 355 00 11
direkt mit der Einsargung und Überführung beauftragt werden.
Über Festtage wird jeweils ein Pikettdienst des Bestattungsamtes Weiningen organisiert. Sie erhalten dann nähere Informationen über den Telefonbeantworter der Gemeindeverwaltung Weiningen: Tel. 044 752 25 52
Was ist im Weiteren zu tun?
- Todesanzeigen aufgeben, Leidzirkulare in Druck geben. Eine Adressliste ist hilfreich.
- Besprechen Sie bei kirchlicher Abdankung den Nachruf mit dem zuständigen Pfarrer. Name und Adresse erhalten Sie vom Bestattungsamt.
- Benachrichtigen Sie Angehörige, Freunde, Vereine, Verbände und Arbeitgeber der/des Verstorbenen
- Orientieren Sie Versicherungen, Krankenkasse, Banken, Pensionskasse und AHV
- Hat die/der Verstorbene ein Testament hinterlassen, so ist für die Testamentseröffnung das Bezirksgericht zuständig.
|
|
| Friedhof Weiningen |
Grabbepflanzung
Reihengräber stehen Ihnen für die persönliche Bepflanzung zur Verfügung. Die Pflanzen dürfen durch ihre Höhe oder Ausdehnung die Nachbargräber und Zwischenwege nicht stören.
Die Bepflanzung und die Pflege des Grabes können Sie selbst vornehmen, einen privaten Gärtner beauftragen oder einen Grabunterhaltsvertrag mit der Friedhofverwaltung Weiningen abschliessen. Nähere Informationen erhalten Sie vom Bestattungsamt Weiningen.
Beim Gemeinschaftsgrabfeld und bei der Urnennischenmauer steht nach der Bestattung kein Platz für Blumenschmuck etc. zur Verfügung.
Grabschmuck
Grabschmuck, wie Vasen, Weihwassergefässe oder Kerzenhalter, ist innerhalb der bepflanzbaren Fläche erlaubt. Auch dieser Schmuck bedarf regelmässiger Pflege.
Grabzeichen
Für das Setzen eines Grabsteines benötigen Sie eine Bewilligung der Friedhofverwaltung. Es bestehen Vorschriften, welche bei der Friedhofverwaltung eingesehen oder bezogen werden können. Die Bildhauer der Region sind mit diesen Vorschriften vertraut und beraten Sie gerne.
Ruhefristen
Die Ruhefristen entsprechen der kantonalen Verordnung über die Bestattungen und betragen auf dem Friedhof Weiningen mindestens 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist wird die Friedhofverwaltung die Grabfelder nach vorheriger Bekanntmachung aufheben lassen.
Verschiedene Hinweise
Der Friedhof ist ein Ort der Andacht. Hunde dürfen nicht auf den Friedhof mitgenommen werden. Vermeiden Sie Ruhestörungen und tragen Sie mit uns Sorge an unserem schönen Friedhof.
|
|
| Wichtige Telefonnummern im Überblick |
Bestattungsamt Weiningen Badenerstrasse 15, 8104 Weiningen 044 752 25 52
Gerber Hans AG
Einsargung und Überführung Bestattungsdienste, 8315 Lindau 052 355 00 11
Bestattungsamt Stadt Zürich
(bei Bestattung/Abdankung in Zürich) Stadthaus, 8022 Zürich 044 412 31 78
Krematorium Nordheim Käferholzstrasse 101, 8046 Zürich 044 377 65 11
Limmattaler Tagblatt
(Publikation/Leidzirkulare) Kirchstrasse 21, 8953 Dietikon 044 744 65 50
Erich Meier Gartenbau
(Friedhofgärtner/Totengräber) Dorfstrasse 15, 8108 Dällikon 044 844 18 55
|
|
|
 |
|